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| Xing Foren / Theologie / Kirche / Zöllibat aus Gier der Kirche? |
| Thema: Zöllibat aus Gier der Kirche? |
| shalom777de schrieb: (12.05.2010) Beiträge: 384 |
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| Mal ne neue Perspektive Als Prister heiraten durften, fiel der Besitz an den ältesten der Kinder.Meist den ältesten Sohn. Im 4. jahrhundert wurde jedoch das Zöllibat eingeführt. Damit fällt der Besitz automatisch an die Kirche...Bischöfe usw. Shalom777de |
| 1. Mainstreet: (13.05.2010 08:26:28) Beiträge: 371 |
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| Das könnte auch der Grund sein warum die kath.Kirche das nicht lassen möchte da es für sie ein weoteres Verlust geschäft währe. Lg Mainstreet Ihr seid das Licht der Welt (Matth. 5,14) |
| 2. LuCa: (13.05.2010 11:11:20) Beiträge: 324 |
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Die Ursprünge des Zölibats sind vorrangig nicht in den Besitzverhältnissen von Kirche und Priestern zu suchen, obgleich dieser Nebeneffekt durchaus gewünscht und gewollt war. Zum Zeitpunkt des Zölibatgesetzes im Jahre 1139 (2. Laterankonzil) mögen die Besitzverhältnisse allerdings die entscheidende Rolle gespielt haben. Doch schon vor diesem Zeitpunkt wurde die Notwendigkeit des Zölibats heftig diskutiert. Der Grund ist in der Sexual- und Frauenfeindlichkeit der Kirche zu suchen. Sexualität wurde als „Nebenreligion“ empfunden, und die Kirche duldete keinen „Gott“ neben ihrem eigenen. So schrieb schon Augustinus (354 – 430 n. Chr.), dass nichts den Geist des Mannes so machtvoll herabziehe wie das Streicheln einer Frau. In der Sexualität lebe die Erbsünde weiter und bringe ewige Verdammnis. Solche Gedanken ragen weit in die vorchristliche Zeit und die griechische Vergangenheit hinein und wurden vermutlich vom Christentum übernommen. (Die Juden denken da ganz anders. Geschlechtsverkehr wird nicht als schmutzig, anrüchig oder nicht erstrebenswert betrachtet.) Pythagoras (580 - 510 v. Chr.) „Es gibt ein gutes Prinzip, das das Licht, die Ordnung und den Mann geschaffen hat, und es gibt ein böses Prinzip, das die Finsternis, die Unordnung und die Frau erschaffen hat“. Platon (427 - 347 v. Chr.) verurteilt die Frau als böse und bezeichnet den Leib als Gefängnis und bösen Nachbarn der Seele. Die Lust, vor allem die geschlechtliche Lust, sei vom Teufel. Lange Zeit war es den christlichen Priestern durchaus erlaubt zu heiraten, sie sollten nur keinen Geschlechtsverkehr ausüben. Ich selbst bekam als pubertierender Jugendlicher ein Buch mit dem Titel „Reif werden und rein bleiben“ geschenkt. Der Titel impliziert, dass man durch Sexualität auch „unrein“ (schmutzig, dreckig) werden kann und wer möchte das schon. Solange Sexualität als „unrein“ begriffen wird, solange „Keuschheit“ ein positiv besetzter Begriff ist, wird es auch den Zölibat geben. |
| 3. LuCa: (13.05.2010 18:00:09) Beiträge: 324 |
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| Mainstreet, heute gilt die weltliche Gesetzgebung und da kommt die Kirche als Erbin nicht mehr vor, es sei denn, sie wird in einem Testament ausdrücklich begünstigt. Sind keine Verwandte 1. bis 4. Grades vorhanden und wurde kein testamentarischer Erbe festgelegt, fällt das Vermögen des Erblassers dem Staat zu und nicht der Kirche. Heutzutage ist somit die Aufrechterhaltung des Zölibats zum Zwecke der Bereicherung der Kirche hinfällig geworden. Das war früher anders, wie Shalom richtig anführte. |
| 4. shalom777de: (13.05.2010 21:32:55) Beiträge: 384 |
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| Na Luca Naja das Kirchenrecht gleich Staatsrecht ist...kannst du vielleicht träumen. Und es geht nicht nur um das deutsches Recht! Verhindert nicht gerade das Zöllibat LEGALE ERBEN? Und da wäre noch sowas wie ein Armutsgelübde..wo man schon bei eintritt zb..in einen Orden beerbt wird. Nichteheliche Kinder, die vor dem 01.07.1949 geboren sind, beerben ihren Vater nicht; es sei denn sie haben eine entsprechende notariell beurkundete Vereinbarung geschlossen. In der Erbfolge nach dem nichtehelichen Vater gilt diese Gleichstellung uneingeschränkt nur, wenn der Erbfall nach dem 01.04.1998 eingetreten ist und wenn vor diesem Zeitpunkt keine Erbausgleichsregelung wirksam geworden ist. Shalom777de |
| 5. LuCa: (13.05.2010 23:11:49) Beiträge: 324 |
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| Ein Priester, der kinderlos bleibt (oder bleiben sollte...), hat wie jeder kinderlose Single möglicherweise gesetzliche Erben 2. bis 4. Grades, die vorrangig erben. Sind die nicht vorhanden, erbt der Staat. LEGALE Erben sind übrigens nicht nur die Kinder (Erben 1. Grades), sondern auch Geschwister, Eltern, Tanten, Kusinen, sogar Urgroßeltern (Erben 4. Grades), allerdings können nicht alle einen Pflichtteil einfordern. Wie will der Zölibat diese Erben verhindern????? Hat der Priester oder Single aber ein Testament gemacht und begünstigt dort eine natürliche Person oder Institution (Kirche), so erbt diese. Den gesetzlichen Erben bleibt dann nur der Pflichtteil. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass auch ein Priester ohne Erben die Kirche nicht begünstigt, was sein gutes Recht ist. Einen Automatismus: Priester stirbt, Kirche erbt, gibt es nicht mehr. In keinem europäischen Staat ist das der Fall. Das gab es aber mal, als die Kirche mehr weltliche Macht hatte, das ist richtig. Wenn jemand sein Vermögen bei der Ablegung des Armutsgelübtes der Kirche vermacht, so hat das mit der Freiheit des Einzelnen zu tun, die wir ihm doch sicher nicht absprechen wollen, nur weil er die Kirche begünstigt...oder? Ha...du ergänzt deinen Beitrag fortlaufend.... Ja, das ist richtig, dass es nichteheliche Kinder schwerer hatten zu erben. Das galt aber für alle nichtehelichen Kinder, nicht nur für nichteheliche Priesterkinder. Das hat also absolut nichts mit der Kirche und dem Kirchenrecht zu tun, die staatliche Gesetzgebung hat da versagt. Seit eine Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Den Haag erfolgreich war, wird das demnächst auch in Deutschland geändert. |
| 6. shalom777de: (14.05.2010 16:38:14) Beiträge: 384 |
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| Luca Eigentlich wollte ich nur mal einwenden das der Blick über den Tellerrand anderes bringt! Und man wird das nicht für einen Teil der Kirche ändern können ohne das es auffällt! Auserdem übersiehst du GRUNDLEGENDES! Erinnerst du dich an das EU Recht mit dem Kreuz..? (Nur ein Beispiel von vielen) Und es wurden sogar noch mehr aufgehängt davon entgegen dem EUROPARECHT Übrigens hab ich nichts geändert... Und vieles schaut anderst aus wie es ist! Shalom777de |
| 7. LuCa: (16.05.2010 12:39:08) Beiträge: 324 |
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| Beispiel Österreich: Bis zum 31.12.1999 galt beim Tod eines Priesters, der kein Testament hinterlegt hatte, folgende Regel: 1/3 des Vermögens erbt die Kirche, 1/3 geht an soziale Einrichtungen (Arme), 1/3 bekommen die gesetzlichen Erben. Da war also noch etwas von früheren Zeiten vorhanden: die Kirche erbte bei Fehlen eines Testamentes automatisch! Seit o.a. Datum ist das aber nicht mehr so. Ist kein Testament vorhanden, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft und die Kirche erbt NICHTS..... Soviel zum Tellerrand!!!!! Allerdings versucht jede Kirche ihre Priester und auch Mitglieder auf ein Testament hinzuweisen, so auch meine. Warum wohl???? Das finde ich aber nicht anstößig. Wer möchte, kann halt die Kirche in einem Testament begünstigen. |
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